Kesselwärter
(zur Prüfung befähigte Person für Dampfanlagen)
- Sie betreiben einen Hochdruckdampfanlage oder / eine Heißwasserheizung (Vorlauftemperatur > 110° C)
- Dann haben wir die dafür nach Betriebssicherheitsverordnung erforderliche zur Prüfung befähigte Person Kesselwärter/in für sie (Kesselwärter/in)
- In regelmäßigen Abständen überwacht diese Person die betreffende Anlage hinsichtlich des sicheren Betriebes
- Funktion der Sicherheitsorgane des Kessels
- Medienkonformität
- Dichtigkeit
... und einiges mehr
Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Betriebsbuch dokumentiert