Kesselwärter

(zur Prüfung befähigte Person für Dampfanlagen)

  • Sie betreiben einen Hochdruckdampfanlage oder / eine Heißwasserheizung (Vorlauftemperatur > 110° C)

  • Dann haben wir die dafür nach Betriebssicherheitsverordnung erforderliche zur Prüfung befähigte Person Kesselwärter/in für sie (Kesselwärter/in)

  • In regelmäßigen Abständen überwacht diese Person die betreffende Anlage hinsichtlich des sicheren Betriebes
    - Funktion der Sicherheitsorgane des Kessels
    - Medienkonformität
    - Dichtigkeit
    ... und einiges mehr
    Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Betriebsbuch dokumentiert
















Kontakt

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