Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Sie betreiben eine Nach der 9. BImSchV genehmigungspflichtige Anlage? Dann benötigen sie in der Regel einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz nach §53 BImSchG.
- Dieser hat weitreichende Aufgaben hinsichtlich der Prüfung der Erfüllung der Genehmigungsauflagen und der rechtlichen Pflichten des Betreibers und der Anlage.
- Unsere Beauftragten für Immissionsschutz verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich der Technologien zur Emissionsminderung von Abluft und Abgasen sowie Lärmminderung.
So dass die Pflichten und Aufgaben aus §54 BImSchG so umgesetzt werden können, dass Ihr Unternehmen Nutzen davon trägt.